Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden (Auftraggeber) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muß er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
1. Angebote der ESC Barcode GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Wir halten uns an unsere Angebote mindestens 14 Tage gebunden. Bei späterer Auftragserteilung ist eine Preisangleichung möglich.
2. Kaufverträge kommen erst mit einer Bestätigung des Auftragnehmers, und zwar ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zustande.
3. Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.
1. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, zzgl. Fracht-/Versand- kostenpauschale sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Ist ein Preis nicht vereinbart, gelten unsere Preislisten.
2. Es gilt die jeweils gültige Preisliste für unsere Service-/Dienstleistungen. Kostenvor- anschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15% über- schritten werden.
1. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tage nach Datum der Rechnungstellung fällig, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht- und Verpackungskosten ohne irgend- welchen Abzug. Es werden keine Wechsel angenommen. Wenn für die Leistung / Ware eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er nicht termingerecht zahlt. Kommt der Auftraggeber in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
2. Bei Erstbestellung ist der Rechnungsbetrag im voraus zu zahlen. Bei Projektge- schäften sind 30 % nach Auftragserteilung, 60 % nach Installation und 10% des Rechnungsbetrages nach Abnahme durch den Kunden sofort, inkl. der gesetzl. MwSt., der Fracht- und Verpackungskosten ohne Abzug zu zahlen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Dem Auftraggeber stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung.
4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die ESC Barcode GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Auftraggebers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die ESC Barcode GmbH kann außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
5. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
1. Liefertermine sind unverbindlich. Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert schriftlich bestätigt oder in anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und sind nur in diesen Fällen verbindlich.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Das Transportrisiko liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3. Wir nehmen grundsätzlich keine Ware(n) zurück. Die Ausnahme besteht nur bei nachgewiesener mangelhafter Ware.
Service- und Dienstleistungsarbeiten erfolgen durch von uns hierzu beauftragtes Fachpersonal. Die erforderlichen Betriebsmittel sowie gegebenenfalls Hilfspersonal sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Werden Service- und Dienstleistungsarbeiten ohne unser Verschulden unterbrochen oder behindert, gehen die damit entstandenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Unserem Fachpersonal ist jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen, ihnen ist die Arbeitszeit auf unseren Nachweisen zu bescheinigen.
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken durch den Kunden gerügt werden.
2. Mangelbehaftete Waren sind an uns zur Prüfung sofort zurückzusenden.
3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
4. Bei gebrauchten Sachen sind Ansprüche wegen eines Sachmangels ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerhebliche Mängel bei neuen Sachen.
5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Die Behebung von Mängeln geschieht nach unserer Wahl durch Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
6. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns zwei Versuche zur Nachbesserung eingeräumt wurden, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird.
7. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Es dürfen bei Mängelrügen, welche wir nicht schriftlich als begründet anerkannt haben, die vereinbarte Zahlung nicht zurückgehalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen von uns aus anderen Aufträgen nicht aufgerechnet werden.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an Hard- und Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen. Nimmt uns der Auftraggeber auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware) so hat uns der Auftraggeber alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen.
1. Die Garantiefrist ergibt sich aus der Maßgabe unserer Lieferanten. Sie beträgt im Regelfall 12 oder 24 Monate.
2. Bei Eingriffen und Reparaturen durch nicht von uns autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Original entsprechen, gehen die daraus entstandenen Schäden zu Lasten des Kunden.
3. Falls der Auftraggeber verlangt, dass Garantiearbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen oder auf die Zusendung der defekten oder mangelhaften Ware(n) bestehen, wobei unter die Garantie fallenden Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Die Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung (s. auch Absatz VII.)
4. Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen sind folgende Punkte zu beachten:
a) Die Garantiezeit beginnt mit der Eingangsbestätigung bei ESC Barcode GmbH. Bei Geltend-machung von Garantieansprüchen sind Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Wird der Nachweis des berechtigten Garantieanspruches nicht erbracht, berechnen wir für die Überprüfung eine Pauschale aus unseren Standardsätzen.
b) Die beanstandete Ware wird nur mit einer - möglichst genauen - Fehlerbeschreibung entgegengenommen und in der Original-Verpackung.
c) Ausgenommen von der Garantie sind Teile, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen, Verbrauchsmaterialien und Etiketten aller Art (auch RFID-Etiketten, TAGs).
In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten folgende Beschränkungen:
1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkt-Haftungsgesetz berührt sind. Im übrigen ist unsere Betriebshaftpflicht auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muß und zwar auf einen Höchstbetrag von 2 Mio. EURO für Personen-, 1 Mio. EUR Sach- sowie 100.000 EURO für Vermögensschäden je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das zweifache der Versicherungssummen.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Für den Verlust von Daten haften wir, außer in dem vorgenannten Umfang, nur, soweit der Kunde seine Daten anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
1. Wir behalten uns an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an uns ab. Der Auftraggeber wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen.
3. Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Auftraggeber nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
4. Die in unserem Eigentum stehenden Waren sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Die Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
1. Sollte ein Dritter dem Auftraggeber gegenüber oder der Auftraggeber selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Auftraggebers, aber auf seine Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozeß zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir lediglich, wenn der Schaden von uns grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gebaut worden, so hat der Auftraggeber uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns zu erstatten und angemessen zu bevorschussen.
1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.
2. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Dieser Zusatz betrifft Etiketten aller Art, Chipmodule wie z.B. Transponder-Etiketten, Farbbänder und Drucksachen aller Art
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir halten uns an das genannte Angebot mindestens 14 Tage gebunden. Bei späterer Auftragserteilung ist eine Preisangleichung möglich.
2. Kaufverträge kommen erst mit einer Bestätigung durch den Auftraggeber, und zwar ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande.
3. Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.
1. Die Zahlung hat sofort nach Fertigstellung der gedruckten Waren zu erfolgen, d.h. sofort nach Erhalt der Rechnung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der Fracht- und Verpackungskosten ohne irgendwelchen Abzug. Es werden keine Wechsel angenommen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Dem Auftraggeber stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
Bei Verzug des Auftraggebers mit der Zahlung oder Abnahme kann der Auftragnehmer nach einer fruchtlosen Fristsetzung von 14 Tagen neben den Verzugs- bzw. Fälligkeitszinsen entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die ESC Barcode GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Auftraggebers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die ESC Barcode GmbH kann außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
1. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität des Papiers und aller anderen Materialien wie Folien, Polycarbonat, Kunststoffmaterialien usw. und durch maschinelles Bearbeiten und Zusammentragen endloser Papier- und Folienbahnen und Materialien in Blatthöhe als auch in Blattbreite, Passunterschiede bis zu 1% der Blattgröße nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar. Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
2. Bei (selbstdurchschreibenden) Papieren und Farbbändern aller Art, sowie bei Folien oder Etiketten und Chipmodulen wird gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift, Druckqualität, Lager- und Funktionsfähigkeit usw. grundsätzlich nur in dem Umfang Gewähr übernommen, als sie von den Vorlieferanten gegeben wird.
3. Formulare sowie alle anderen Druckstücke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.
4. Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen (wie in unseren AGBs vom 01.03.2005 beschrieben), kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
5. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
6. Es dürfen bei Mängelrügen, welche wir nicht schriftlich als begründet anerkannt haben, die vereinbarte Zahlung nicht zurückgehalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen von uns aus anderen Aufträgen und Neben-aufträgen nicht aufgerechnet werden.
7. Sollen Waren bedruckt geliefert werden, so ist der Käufer verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- oder Ausführungsvorlagen sorgfältig zu prüfen, notwendige Korrekturen zu vermerken und die Druckfreigabe mittels Unterschrift zu bestätigen. Für vom Käufer übersehene oder nicht beanstandete Mängel haftet die ESC Barcode GmbH nicht. Die Ware wird nicht zurückgenommen.
Irrtümer, die uns bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen uns nach eigener Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt des Vertrages.
1. Wir prüfen nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig oder geschützt sind. Wir schließen insoweit jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
2. Die Ansprüche des Bestellers sind in "Gewährleistung / Mängelrüge" abschließend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, solange uns nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; dabei haften wir maximal nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages / Bestellwertes (und ohne Portoanteil), der von uns in Rechnung gestellt wird.
1. Wir behalten uns an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor.
2. Machen wir von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies schriftlich erklären.
Abrufaufträge gelten maximal 1 Jahr ab Auftragserteilung gerechnet. Bei Aufträgen ohne Änderungsmöglichkeit wird die Gesamtmenge 1 x gedruckt und entsprechend der Vereinbarung eingelagert. Bei Aufträgen mit Änderungsmöglichkeit wird entsprechend unserer Lieferzeit jeweils vor dem Abruftermin gefertigt. Die zwischen der Erstlieferung bzw. dem Erstabruf und allen weiteren Abrufen angefallenen Kostenerhöhungen, wie Satz-, Korrektur-, Material und Lohnkosten, berechtigen die ESC Barcode GmbH, den Preis entsprechend anzuheben. Nach Ablauf eines Jahres steht der ESC Barcode GmbH wahlweise das Recht zu, noch ausstehende Abrufe zu berechnen oder für den zu verlängernden Zeitraum Material- oder Lagerkosten und bankübliche Zinsen für den Warenwert zu erheben.
Der erste Korrekturabzug ist kostenlos. Er kann gezeichnet oder im Fotosatz erstellt sein. Für alle weiteren Korrekturabzüge, die durch Änderungswünsche des Bestellers erforderlich sind, werden die dafür anfallenden Selbstkosten berechnet. Sollten vom Besteller nach Druckgenehmigung Änderungen gewünscht werden, berechnet die ESC Barcode GmbH die aufgrund der Änderung anfallenden Kosten gesondert. Für die Ausführung des Auftrages ist die letzte vom Besteller druckreif genehmigte Vorlage bzw. der Korrekturabzug maßgebend. Der Besteller hat zu prüfen, ob die Vorlage / der Korrekturabzug für seinen Verwendungszweck geeignet ist. Für alle vom Besteller nicht korrigierten Fehler kann die ESC Barcode GmbH nicht haftbar gemacht werden. Erst mit schriftlicher Druckfreigabe kann gedruckt werden.
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und große Fahrlässigkeit.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber. 3. Sollen die vorstehenden bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Materialien und Gegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und eigene Datenbestände bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Das Urheberrecht und Copyright für alle von der ESC Barcode GmbH entwickelten Logos, Zeichnungen, Entwürfe, Datenstrukturen, Programmen usw. liegt be der ESC Barcode GmbH.
Es gelten weiterhin unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen vom 01.03.2005 sowie dieser Zusatz für "Etiketten aller Art, Chipmodule wie z.B. Transponder-Etiketten, Farbbänder und Drucksachen aller Art". Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäfts-/Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt, oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle uns erteilten Aufträge - auch die künftigen - im oben beschriebenen Geschäftsbereich gelten ausschließlich unsere AGBs.
1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen aus diesen "Zusatz" berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.
2. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.